Stornobedingungen

Es gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen, ausgenommen der in

dieser Auflistung abgeänderten Punkte.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der

Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige

Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

 

  • Bis 3 Monate vor Anreise: Kostenlose Stornierung möglich.
  • Bis 1 Monat vor Anreise: 40 % des Arrangementpreises.
  • Bis 1 Woche vor Anreise: 70 % des Arrangementpreises.
  • In der letzten Woche vor Anreise: 90 % des Arrangementpreises.
  • Bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des Preises 

 

Falls der Gast bis 20.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine

Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Die

Stornogebühren in diesem Fall belaufen sich auf 90% des gesamten Arrangementpreises.

 

Beendigung des Beherbergungsvertrages –

Vorzeitige Abreise im Krankheitsfall der anwesenden Gäste

 

Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte

Entgelt zu verlangen.

Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines

Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume

erhalten hat.

Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb

im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme

der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der

Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann.

Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.